Weiterbildungsförderung für Unternehmen und Beschäftigte in Niedersachsen
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Förderung
Gefördert werden sowohl individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte und Betriebsinhaber kleiner Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden als auch thematische Weiterbildungskonzepte, die branchenübergreifende Qualifizierungsbedarfe abdecken.
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Antragsberechtigt
Sind Unternehmen und Weiterbildungsträger mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
Die Weiterbildungen müssen am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem aussagekräftigen Zertifikat abschließen.
Überbetriebliche Konzepte müssen eigenständig erstellt, vollständig finanziert und nach festgelegten Qualitätskriterien bewertet werden.
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Ausschlüsse
Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungsfälle sowie Beschäftigte in der Urproduktion, im öffentlichen Dienst oder freiberuflich Tätige sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im entsprechenden Programmgebiet – „Übergangsregion“ (ÜR) oder „stärker entwickelte Region“ (SER) – befinden.
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Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden, mindestens jedoch 1.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.
Für überbetriebliche Weiterbildungskonzepte sind bis zu 80 Prozent der Ausgaben förderfähig, maximal jedoch 40.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten.
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Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Das unterschriebene Antragsformular ist postalisch oder elektronisch an die NBank zu senden.
Anträge für individuelle Maßnahmen können fortlaufend eingereicht werden.
Thematische Weiterbildungsschwerpunkte werden im Rahmen von Förderaufrufen veröffentlicht.





