Bildungsscheck 2.0 | NRW
Fit für die Arbeitswelt der Zukunft mit Beruflicher Weiterbildung
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Wer wird mit dem Bildungsscheck 2.0 gefördert?
Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkomr maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
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Was wird mit dem Bildungsscheck 2.0 gefördert?
Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient (ein Mal pro Kalenderjahr).
Mehr Informationen finden Sie im Informationsblatt zu den Inhalten der beruflichen Weiterbildung.
Hier können Sie sich auch informieren, welche Maßnahmen nicht als berufsbezogene Weiterbildung im Sinne dieser Förderung gelten.
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Wie hoch ist die Förderung Bildungsscheck 2.0?
Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro.
Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.
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Welche Nachweise sind für den Bildungsscheck 2.0 erforderlich?
Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
Rechnung des Weiterbildungsanbieters
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Wie kann der Bildungsscheck 2.0 beantragt werden?
Prüfen Sie mit dem Schnelltest die Voraussetzung, um Ihre Weiterbildung fördern zu lassen.
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Antragsportal.






