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Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen und sind erwerbstätig mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis.

Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen darf dabei 3.700 Euro nicht überschreiten.

Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung müssen mindestens 700 Euro betragen, und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.

Der Zuschuss wird nach Abschluss der Weiterbildung und nach Einreichung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Was wird gefördert?

Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung

Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?

Die Zuwendung wird als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.

Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, für geringfügig Beschäftigte in der Regel 80 Prozent.

Gefördert werden die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme einschließlich anfallender Prüfungsgebühren.

Die Förderung erfolgt pauschal und wird auf Grundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung des jeweiligen Fördersatzes berechnet.

Die maximale Zuwendung beträgt 4.500 Euro.

Fahrt- und Unterbringungskosten sind nicht förderfähig.

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