Neueintragung in die Therapeutenliste
Hinweis zu der Therapeutenlisten "Grundlagen"
Ab dem Jahr 2025 sind aus Gründen der Qualitätssicherung keine Neueintragungen in die Grundlagen-Therapeutenliste (HT1–HT10) mehr möglich.
Ihre bisherigen Leistungen bleiben selbstverständlich berücksichtigt:
Wenn Sie die Module HT1 bis HT10 bereits vor 2025 absolviert haben, können Sie sich weiterhin problemlos in die Therapeutenliste eintragen lassen.
Unterlagen einreichen
Sie können die Unterlagen per Fax, Post oder über das Online-Formular einreichen.
Nach Prüfung der Vollständigkeit erfolgt die Aufnahme in die Therapeutenliste.
Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden.
