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Kompetenzpraxis Handrehabilitation & Handtherapie

Sichtbarkeit schaffen - Vertrauen stärken - Qualität sichern

Kompetenzpraxis der AFH

Qualität sichtbar machen – mit dem AFH-Zertifikat

  • Warum zertifizieren lassen?

    Die Zertifizierung dient der Sicherung und Sichtbarmachung hoher Behandlungsqualität in der Handtherapie.

    Zu diesem Zweck hat die AFH das Zertifikat „Kompetenzpraxis Handrehabilitation & Handtherapie“ entwickelt – exklusiv für Ergotherapeut:innen und Physiotherapeut:innen.

    Es entstand in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Handtherapeut:innen und medizinischen Fachexpert:innen und setzt verbindliche Qualitätsstandards für eine qualifizierte, evidenzbasierte Versorgung.

  • Ziel des Zertifikats

    Das Zertifikat verfolgt das Ziel, Orientierung für Fachärzte und Patienten zu schaffen, die Qualität der therapeutischen Versorgung zu sichern und Transparenz gegenüber Zuweisern und der Öffentlichkeit zu fördern.

    Zertifizierte Praxen werden in der AFH-Therapeutenliste besonders hervorgehoben und erhalten ein geschütztes Zertifizierungslogo, das ihre fachliche Kompetenz und Spezialisierung sichtbar kennzeichnet.

  • Was zeichnet eine Kompetenzpraxis aus?

    Eine Kompetenzpraxis vereint fundierte fachliche Qualifikation mit nachgewiesener praktischer Erfahrung in der Behandlung komplexer Handverletzungen und -erkrankungen.

    Das Zertifikat dokumentiert diese Spezialisierung und dient als sichtbares Qualitätsmerkmal gegenüber Patienten, Zuweisern und Fachkollegen.

  • Ihre Vorteile als Kompetenzpraxis

    Mit der Zertifizierung dokumentieren Sie Ihre fachliche Spezialisierung und Qualität in der Handtherapie.

    Sie werden in die offizielle AFH-Therapeutenliste aufgenommen und dürfen das Zertifizierungslogo für Praxis, Website und Informationsmaterialien nutzen.

    So stärken Sie Ihre Reputation und machen Ihre Kompetenz für Patienten und Zuweiser sichtbar.

Voraussetzungen für die Zertifizierung

  • Berufliche Qualifikation:

    Abschluss als Ergo- oder Physiotherapeut:in

    Mind. 2 Jahre Berufserfahrung

    Zertifikat „Zertifizierte Handtherapie der AFH“

    (Optional: Bachelor-Studium an der DIPLOMA Hochschule)

  • Praxiserfahrung

    Mind. 1 Jahr praktische Tätigkeit mit Handpatient:innen

    Nachweis über 20+ unfallbedingte Handverletzungen jährlich

    Nachweis über 20+ orthopädisch/rheumatisch bedingte Handerkrankungen jährlich

    Nachweis über 20+ chirurgisch behandelte Handpatient:innen jährlich

  • Ärztliche Bestätigung

    Schriftliche Bestätigungen durch eine/n Fachärzt*in für Orthopädie oder Rheumatologie

    Schriftliche Bestätigungen durch eine/n Fachärzt*in für Hand- oder Unfallchirurgie

    (jeweils über 20 behandelte Patient:innen mit nachgewiesener Qualität)

  • Pflichtseminare

    Um zertifiziert zu werden, ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Fortbildungen erforderlich:

    Basiskurs „Kompetenzpraxis“ (16 UE)

    Seminar „Röntgen- & bildgebende Diagnostik“ (8 UE)

    Seminar „Hand & Pathologien durch Musikinstrumente“ (8 UE)

  • Qualität sichern:

    Regelmäßige Fortbildung
    Um den Zertifizierungsstatus zu erhalten, ist alle 3 Jahre ein Refresher-Kurs oder ein Baustein der Zertifizierten Handtherapie (16 UE) erforderlich.

  • Netzwerk Handtherapie

    Qualität, Wissen, Gemeinschaft

    Werden Sie Teil eines starken Netzwerks für Qualität und Spezialisierung in der Handtherapie.

Jetzt informieren & zertifizieren lassen!

Die Pflichtseminare

Die weiterführenden Kurse sind ein zentraler Bestandteil der Kompetenzzertifizierung und richten sich an Therapeutinnen und Therapeuten, die ihre fachlichen Qualifikationen gezielt vertiefen möchten.

Das Refrehserseminar

Alle drei Jahre ist ein Refresher-Seminar zur Sicherung der Zusatzqualifikation erforderlich. Die Inhalte orientieren sich an aktuellen Entwicklungen. Alternativ kann ein Kursbaustein der Reihe „Zertifizierter Handtherapeut der AFH“ angerechnet werden.

Formulare und Vordrucke

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen sämtliche Formulare und Vordrucke zur Verfügung, die Sie für die Beantragung der Zusatzqualifikation „Kompetenzpraxis für Handrehabilitation“ benötigen.

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