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Bildungsurlaub

Bildungsurlaub - das sind Tage, an denen der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern freigeben muss, damit sie sich weiterbilden können.

Die alte Redensart "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr" ist heute schlichtweg falsch.

Weil sich die Arbeitswelt rasend schnell verändert, müssen sich Arbeitnehmer auch mit zunehmendem Lebensalter immer weiterbilden, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Diese Initiative fördert der Staat mit dem Bildungsurlaub - eine Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung.

Wer Anspruch hat
Da es kein einheitliches Bundesgesetz gibt, haben alle Bundesländer mit Ausnahme von Bayern und Sachsen Landesgesetze verabschiedet.
Im Kern gleich, weichen sie jedoch in Details voneinander ab.

Ein Kurs kann also in einem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein und in einem anderen nicht. Entscheidend ist das Bundesland des Arbeitsplatzes. Nur, wenn das Seminar dort als Bildungsurlaub anerkannt ist, haben Sie als Arbeitnehmer ein Anrecht darauf.

Anspruch auf Bildungsurlaub haben zudem nur Arbeitnehmer - keine Studenten, Hausfrauen und -männer oder Rentner.

Für Beamte und Auszubildende gelten eigene Regeln. Letztere dürfen grundsätzlich Bildungsurlaub nehmen, allerdings meist beschränkt auf den Bereich politische Bildung.
Beamte sind in manchen Ländern explizit ausgeschlossen mit dem Verweis auf eigene Weiterbildungsangebote für diese Gruppe.
Finden Sie als Beamter ein interessantes Angebot, fragen Sie trotzdem beim Veranstalter nach, ob er ggf. einen Antrag auf Anerkennung nach dem Beamtenrecht stellen kann.

Was an Inhalten erlaubt ist
Was Sie als Arbeitnehmer in Ihrem Bildungsurlaub lernen möchten, können Sie weitgehend frei entscheiden. Einzige Bedingung: Die Weiterbildung muss in Ihrem Arbeits-Bundesland als Maßnahme anerkannt sein. Meist können Sie Bildungsurlaub für berufs­bezogene und politische Themen nehmen, in manchen Bundesländern auch für die persönliche Bildung oder Qualifizierung zu einem Ehrenamt.

Wie die Anmeldung läuft
Finden Sie zuerst heraus, ob Sie zu den Anspruchsberechtigten gehören und ob es in Ihrem Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz gibt.
Trifft beides zu, können Sie sich auf die Suche nach einem passenden Kurs machen. Vor der verbindlichen Buchung sollten Sie beim Veranstalter erfragen, ob er in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wichtig ist auch, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu klären, ob er Ihre Abwesenheit im fraglichen Zeitraum betrieblich einplanen kann.

Nach der verbindlichen Buchung bekommen Sie meist alle erforderlichen Unterlagen wie Anmeldebestätigung, Anerkennungsbescheid und Ablaufplan vom Veranstalter zugeschickt. Reichen Sie sie beim Arbeitgeber ein und lassen Sie sich Abgabe und das Datum beispielsweise durch Eingangsstempel schriftlich bestätigen.
Nach Absolvieren des Kurses bekommen Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.

Regelungen der verschiedenen Bundesländer
Beim Bildungsurlaub ist der Standort des Jobs relevant, das Bundesland des Wohnorts spielt keine Rolle.
Wer beispielsweise in Niedersachsen wohnt, aber in Nordrhein-Westfalen arbeitet, hat Anspruch auf Bildungsurlaub und kann unter allen Kursen auswählen, die vom Bundesland Nordrhein-Westfalen anerkannt sind.

In 14 der 16 Bundesländer kann Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung beantragt werden. Die Zuständigkeit ist je nach Bundeslang anders geregelt.

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